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Abk. für "unerkannt durch Freundesland", Gegenströmung zu der regionalen Eigenheit in der sozialistischen Staatengemeinschaft (siehe dort), Bürger in besonders befreundeten Ländern nur mit besonderen Schwierigkeiten reisen zu lassen.

udF wurde genutzt, um jenseits vorgegebener Kader- und Touristenströme exotische Regionen weit östlich der Demarkationslinie (z.B. Sibirien, siehe dort) zu besuchen, ohne daß das ergatterte Transitvisum oder regionsgebundene formelle Einladungen es offiziell zugelassen hätten.

Vorgehensweise allgemein: Einreise in die UdSSR mit gültigem Transitvisum (3 Tage) oder anderen Reisepapieren, mutwillige Mißachtung des vorgesehenen Aufenthaltsortes bzw. der Aufenthaltsdauer, Durchführung einer interessanten Reise unter besonderer Beachtung des Nichtzusammentreffens mit staatlichen Behörden, Ausreise (Wochen oder Monate später) unter Inanspruchnahme vorgesehener Bestrafungen und Repressalien.