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Kletterhütte Leupoldishain - Hüttenordnung
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Hüttenordnung (Hüttensatzung)
Präambel Die Sportunterkunft "Am Hügel 1" in Leupoldishain wird als Eigentumsobjekt des Vereins Climbing Crocodiles e.V. zum satzungsgemäßen Zweck der Förderung des Klettersports genutzt. Die Vereinsmitglieder nehmen alle Rechte und Pflichten wahr, die sich aus dem Eigentum ergeben und müssen sich bewußt sein, daß die Nichtbeachtung der Regeln gravierende wirtschaftliche und ideele Folgen haben kann.
§1 Nutzungsrechte, Anmeldung a) Mitglieder haben Vorrang gegenüber Gästen; Mitglieder der Abteilung Bergsteigen des USC Leipzig e.V. haben entsprechend Kooperationsvereinbarung Vorrang gegenüber weiteren Gästen. b) Jede Nutzung - auch durch Mitglieder - ist vorher anzumelden. Die Anmeldungen werden elektronisch so verwaltet, daß alle Mitglieder darauf Zugriff haben und eigene Übernachtungen und die ihrer Gäste als geplant oder fix eintragen und ggf. auch stornieren (löschen) können. Überschreitet die Zahl der Anmeldungen 15 Personen, ist eine Anmeldung nur noch in persönlicher Abstimmung mit dem Hüttenwart oder seiner Vertretung ("moderiert") möglich. c) Anmeldungen von Gästen sind durch Vereinsmitglieder vorzunehmen; die anmeldenden Mitglieder sind verantwortlich und haften für diese Gäste und stellen die notwendige Einweisung und Betreuung vor Ort sicher. Nutzung durch Gäste ohne Anwesenheit eines verantwortlichen Mitglieds ist nur im Ausnahmefall und nur mit Zustimmung des Vereinsvorstands zulässig. Gleiches gilt für Kinder unter 18 Jahren. d) Bei Anmeldung von Gruppen ab 10 Personen muß generell eine Information an die Mitglieder erfolgen. Für Gäste sind in diesem Fall die Gebühren von je einer Übernachtung als Vorkasse zu entrichten. Dieses Geld verfällt für die weniger anreisenden Gäste. e) Eine Reservierung von Betten bzw. Zimmern ist nicht möglich. Wünsche (wie z.B. altersgerechte Unterbringung) werden den angemeldeten Personen mit der Bitte um Berücksichtigung zur Kenntnis gegeben.
§2 Schlüssel a) Alle Vereinsmitglieder des BSV CC haben das Recht, dauerhaft einen Schlüssel für das Objekt auszuleihen. b) Eine längerfristige Ausgabe von Schlüsseln an Nichtmitglieder ist im Einzelfall durch Beschluß des Vorstandes möglich. c) Es steht eine begrenzte Zahl von Ausleihschlüsseln zur Verfügung, die über den Hüttenwart (bzw. seinen Vertreter) an die Mitglieder z.B. für ihre Gäste ausgegeben werden können. Die Rückgabe dieser Schlüssel muß zeitnah nach Beendigung des Aufenthalts erfolgen. d) Schlüsselverlust ist sofort dem Vereinsvorstand anzuzeigen.
§3 Übernachtungsgebühren, Verbrauchskosten a) Es
gelten gestaffelte Übernachtungsgebühren für: b) Für
die in Abs. a) genannten Kategorien sind folgende Gebühren festgelegt: c) Kinder bis zum Alter von 18 Jahren zahlen den gleichen Preis wie der weniger bezahlende Elternteil. d) Weitere Ermäßigungen und Rabatte sind nicht vorgesehen. e) Für die Übernachtung in Zelten oder Autos/Wohnmobilen im oder am Grundstück ist der volle Preis zu zahlen. f) Jede Nutzung der Dusche kostet 1,- EUR und ist zusammen mit der Übernachtung im Hüttenbuch abzurechnen. g) Für Veranstaltungen, bei denen das Objekt komplett genutzt wird, kann mit dem Vorstand ein Pauschalpreis vereinbart werden. h) Bei erforderlicher Anreise eines Vereinsmitglieds zum Zweck der Einweisung und Übergabe der Unterkunft an Gästegruppen sowie der Abnahme bei Beendigung des Aufenthalts ist durch die Gästegruppe eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 50 EUR an das Vereinsmitglied zu zahlen. i) Die Übernachtung (einschließlich Duschen) im Rahmen der Teilnahme an Arbeitseinsätzen ist kostenfrei, soweit der Arbeitseinsatz den überwiegenden Grund des Aufenthaltes darstellt.
§4 Anreise a) Das Abstellen der PKW erfolgt vorzugsweise vor der Mauer rechts im weiteren Verlauf der Straße oder oberhalb des Grundstücks am hinteren Gartentor. Das Parken direkt vorm Haus ist unerwünscht (Zerstörung Rasenstreifen). Eine Behinderung der Durchfahrt auf der Straße "Am Hügel" muß ausgeschlossen sein. b) Alle angereisten Personen tragen sich unmittelbar nach der Ankunft namentlich in das Hüttenbuch ein (auch Kinder werden aufgeführt) und bestätigen mit ihrer Unterschrift die Kenntnis und Einhaltung der Hüttenordnung. In der Spalte "Zweck der Übernachtung" ist wahrheitsgemäß anzugeben, ob die Übernachtung dem Vereinszweck dient (Sport) (=Z) oder nicht (z.B. Familienfeier, Gäste ohne Bezug zum Sport) (=S). c) Je nach Jahreszeit und Nutzungsumfang sind die Checklisten/Bedienungsanleitungen für die Inbetriebnahme von Strom- und Wasserversorgung sowie Ofenheizung zu beachten bzw. abzuarbeiten. In der Wintersaison (Ende Oktober bis Ende März) ist die Inbetriebnahme der Wasserversorgung ausschließlich Personen mit entsprechender Kenntnis vorbehalten; das Bad bleibt im Regelfall außer Betrieb. Probleme oder Schäden sind schnellstmöglichst an den Hüttenwart, seine Stellvertreter oder ein Vorstandsmitglied zu melden. d) Bei der Bettenbelegung ist immer die Möglichkeit der Anreise weiterer Mitglieder oder Gäste zu berücksichtigen. e) Alle Anwesenden haben sich über die aktuellen Brandschutzmaßnahmen (Standort und Typen der Feuerlöscher, Fluchtwege) zu informieren.
§5 Regeln während des Aufenthalts a) Der Aufenthalt ist so zu gestalten, daß Vereinszweck und Erholungswert nicht beeinträchtigt werden. Sauberkeit und Brandschutz müssen immer gewährleistet sein. b) Das Hausrecht wird im Auftrag des Vorstands durch den Hüttenwart bzw. seine Stellvertreter ausgeübt, bei Nichtanwesenheit dieser Personen durch die anwesenden Mitglieder. c) Rauchen ist im gesamten Haus ausnahmslos verboten. d) Haustiere sind im gesamten Objekt nicht zulässig. Über Ausnahmen im Einzelfall entscheidet der Vorstand. Unabhängig davon haben alle anwesenden Personen Vetorecht gegen den Aufenthalt von Tieren im Gebäude. Ohne Ausnahme verboten ist der Aufenthalt von Haustieren in Schlafräumen und Küche. e) Die Betten/Lager sind generell nur mit eigenen Bettlaken zu nutzen. f) Hausschuhe sind mitzubringen und entsprechend Regelung vor Ort zu nutzen. g) Das Betreiben von offenen Flammen (Kerzen) ist ausschließlich in der Küche und im Aufenthaltsraum und dort nur unter ständiger Aufsicht zulässig. h) Das Heizen der Öfen darf nur durch eingewiesene Personen erfolgen. Das Anheizen (geöffnete Klappen) erfordert die Anwesenheit einer Aufsichtsperson im Raum. Das Verbrennen von Papier und Müll ist nicht gestattet. i) Das Betreiben von elektrischen Heizgeräten ist nur im Ausnahmefall und nur unter Aufsicht zulässig. Ölradiatoren keinesfalls zwecks Wäschetrocknen zuhängen! j) Lagerfeuer ist nur auf der ausgewiesenen Feuerstelle und unter dauerhafter Aufsicht zulässig. Rauchbelästigungen sind zu vermeiden. Das Verbrennen von vorbereitetem Kaminholz (aus Holzschuppen bzw. vorbereitete Stapel) ist nicht zulässig. k) Getränke im Weinkeller können auf Basis der dortigen Kasse des Vertrauens genutzt werden. Das Leergut dieser Getränke (und nur dieses!) verbleibt vor Ort. l) Eltern haften für ihre Kinder. Der Werkzeug-/Geräteschuppen ist kein Spielplatz. m) Es gilt das dringende Gebot der Sparsamkeit bei Elektroenergie, Wasser und Heizmaterial. Die Betriebskosten haben direkten Einfluß auf die Übernachtungsgebühren. n) Zur Vermeidung von Feuchteschäden sind die Räume im Bad nach Nutzung oder Reinigung immer trockenzuwischen, bei hohen Außentemperaturen ist das Fenster geschlossen zu halten (nicht Lüften!). o) Schäden am Inventar sind dem Hüttenwart zu melden. Aussonderung oder Hinterlassen von Inventar oder anderen Gegenständen (Geschirr, Elektrogeräte, Spielzeug, Bücher, ...) sind stets mit mindestens einer weiteren verantwortlichen Person (Hüttenwart, Vertreter oder Vorstand) abzustimmen.
§6 Abwesenheit tagsüber a) Wer als Letzter das Haus verläßt, ist verantwortlich für die Kontrolle aller Räume einschließlich der Sanitärbereiche. b) Bei dieser Kontrolle ist sicherzustellen daß: - alle elektrischen Geräte abgestellt und ggf. die Stecker gezogen sind (auch Ladegeräte, Laptops o.ä., Ausnahme: Warmwasserboiler) sowie das Licht ausgeschaltet ist (insbesondere ist zu achten auf Herdplatten, Wasserkocher, Kaffeemaschinen), - beide Öfen überprüft und ordnungsgemäß geschlossen sind, - alle Fenster geschlossen sind, - alle 3 Außentüren, Schuppen, Stall und hinteres Gartentor verschlossen sind. c) Beim Verlassen des Hauses ist der Strom mit dem "Tag-Aus"-Schalter abzustellen.
§7 Abreise a) Vor der Abreise ist in Absprache aller Nutzer sicherzustellen, daß: - alle Zimmer gereinigt werden (Kehren und Wischen bzw. Staubsaugen - nach dem Wischen lüften; im Bad Zwischentüren offen lassen!), incl. Staubwischen (Aschestaub an und um Öfen!) und Entfernen von Spinnweben aus Winkeln, - jeglicher Müll mitgenommen und privat entsorgt wird (Restmüll incl. Speisereste, Papier/Pappe, Grüner Punkt, Glasmüll), nur Gartenabfälle (ohne Speisereste!) kommen auf den Kompost, - alle Öfen kontrolliert und soweit möglich gereinigt sowie die Ofentüren verschlossen sind, - im Winterhalbjahr Brennholz und Anzündmaterial für die nachfolgenden Nutzer bereitsteht, - alle Fenster und (wo vorhanden) die Fensterläden verschlossen sind, - alle Außentüren, Schuppen, Stall und hinteres Gartentor verschlossen sind und am unteren Hinterausgang die Jalousie heruntergelassen ist, - die Kühlschränke entleert und gesäubert sind (Stecker ziehen und offen lassen) sowie keine verderblichen Lebensmittel vor Ort verbleiben, - alle elektrischen Geräte abgeschaltet und die Stecker gezogen sind (auch alle Kühlschränke und Boiler!). b) Das Hinterlassen verderblicher Lebensmitteln ist nicht gestattet, verbleibende nichtverderbliche Lebensmittel (Gewürze, Kaffee, ...) gehen in Hütteninventar über. c) Persönliches Material darf ausschliesslich in den dafür vorgesehenen Fächern verbleiben (Schränke Dachgeschoss, Schuhschrank), Ausnahmen sind mit dem Hüttenwart bzw. Vertreter abzustimmen. d) Müll ist einschließlich angefangener Gelber Säcke, selbst mitgebrachter Glasflaschen und Zeitungen zu entsorgen (siehe §7 Abs. a). e) Das Abstellen des Wassers erfolgt in der Sommersaison durch Schließen des Hahns "Hauptabsperrhahn 1" unter dem Wasserzähler, im Winter entsprechend Checkliste (siehe Anlage) durch eingewiesene Personen. f) Die Elektrik wird zusätzlich zum Abschalten der einzelnen Verbraucher bei der Abreise mit dem "Haupt-Aus"-Schalter abgestellt.
§8 Rückmeldung, Abrechnung a) Die Abrechnung und ggf. Schlüsselrückgabe erfolgt innerhalb einer Kalenderwoche nach der Abreise. Die Bezahlung der Gebühren ist als Barzahlung an den Hüttenwart oder durch Überweisung auf das Vereinskonto möglich. Ab einer notwendigen 2. Mahnung werden jeweils Mahngebühren in Höhe von 10 Euro fällig. b) Probleme und Schäden sind unverzüglich an den Hüttenwart (telefonisch oder per Email) zu melden.
Version1.2 (18.03.2016)
Anlagen: - Checkliste An- und Abreise (Saison) - Plan Feuerlöscher und Fluchtwege - Bedienungsanleitungen Ofen Küche - Bedienungshinweise Rauchmelder - Checkliste Wasser An-/Abreise Winter ohne Bad (Kleiner Wasserschein) - Checkliste Wasser Bad (Großer Wasserschein) |